Möglichkeiten des klimafreundlichen Heizens
Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes regelt den Ausstieg aus der fossilen Heiztechnik und legt höhere energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude fest.
Es legt auch Standards für den energetischen Neubau und die Sanierung von Gebäuden fest, um den Energieverbrauch zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.
Das Gebäudeenergiegesetz legt aber nicht nur Standards für die energetische Effizienz von Gebäuden fest, sondern definiert auch die zulässigen Heizsysteme, die diesen Anforderungen gerecht werden:
1) Durch den Anschluss an ein Nahwärmenetz
Zur Erzeugung der Nutzwärme dient ein zentrales Heizwerk. Diese Wärme wird über Fernwärme- oder Nahwärmenetze zu den Verbrauchern geführt. Als Übertragungsmedium dient bei Nahwärmenetzen in der angedachten Größenordnung i.d.R. Wasser. Ein Fernwärmenetz funktioniert prinzipiell mit jeder Energiequelle in der Heizzentrale, sofern Temperaturen an den Übergabestellen zu den angeschlossenen Verbrauchern von etwa 80°C erreicht werden. Dies muss in allen Tages- und Nachtzeiten ganzjährig gewährleistet sein. Die geplante Temperatur an den Übergabestellen ein daher ein wesentliches Kriterium zur Auslegung des Netzes und der Leistungs-Dimensionierung der Heizzentrale.
In Wärmenetzen können verschiedene erneuerbare Wärmequellen sowie Abwärme effektiv genutzt und miteinander kombiniert werden.
2) Durch eine Wärmepumpe
Die Wärmepumpe nutzt zum großen Teil die kostenlose und erneuerbare Umweltwärme (aus dem Boden, der Luft oder dem Wasser/Abwasser) und erfüllt daher die Erneuerbaren-Energien-Vorgabe.
3) Durch eine Wärmepumpen-Hybridheizung
Reicht eine Wärmepumpe allein nicht aus, um die Heizlastspitze im Winter zu decken, kann sie durch einen fossil betriebenen Wärmeerzeuger (Öl- oder Gasheizung) oder durch eine Biomasseheizung ergänzt werden. Dieser Spitzenlastkessel kommt dann nur an besonders kalten Tagen zur Unterstützung zum Einsatz. Um die Vorgabe von 65 Prozent Erneuerbaren Energien zu erfüllen, muss die Wärmepumpe vorrangig betrieben werden und Mindestanforderungen an die Leistung erfüllen. Die Dimensionierung muss so erfolgen, dass rechnerisch nachgewiesen über 65% der Wärme aus regenerativer Quelle erfolgt.
4) Durch eine Biomasseheizung (Holzheizung, Pelletheizung, etc.)
Da nachhaltig erzeugte Biomasse nur begrenzt verfügbar ist und voraussichtlich aufgrund der Nachfrage in verschiedenen Sektoren teurer wird, empfiehlt sich diese Option vor allem, wenn andere Lösungen nicht sinnvoll oder machbar sind.
5) Durch eine Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt
In diesem Fall muss für die Wärmeversorgung zu mindestens 65 Prozent Biomasse, zum Beispiel nachhaltiges Biomethan bzw. biogenes Flüssiggas oder aber grüner oder blauer Wasserstoff verwendet werden. Biomethan muss dabei die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllen.
6) Durch Solarthermie mit saisonalem Wärmespeicher
Solarthermie stellt Wärme vorwiegend im Sommer zur Verfügung, wenn sie zum Heizen weniger gebraucht wird. Die Energie lässt sich im Sommer in einen Wärmespeicher einspeisen und im Winter wieder abrufen.
7) Durch Geothermie
Erdwärme ist die im zugänglichen Teil der Erdkruste gespeicherte Wärme (thermische Energie). Sie stammt bei uns aus dem Erdinneren und zählt zu den regenerativen Energien, die durch Erdwärmeübertrager entzogen und damit nutzbar gemacht werden kann. Geothermie steht ganzjährig, also unabhängig von der Tages- und Jahreszeit und auch unabhängig vom Wetter zur Verfügung.
Diese Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist angelehnt an die FAQ-Sammlung des BWMK zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes.